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Pressemeldung der LandesSeniorenVertretung Bayern e. V. (LSVB) zum internationalen Tag der Pflege am 12. 5. 2024 Pflegekompetenzgesetz: ein erster, aber wichtiger Schritt in die richtige Richtung

Pressemeldung der LandesSeniorenVertretung Bayern e. V. (LSVB) zum internationalen Tag der Pflege am 12. 5. 2024
Pflegekompetenzgesetz: ein erster, aber wichtiger Schritt in die richtige Richtung


Anlässlich des (internationalen) Tages der Pflege am 12. 5. 2024 erklärte der Vorsitzende der LandesSeniorenVertretung Bayern e. V. (LSVB), Franz Wölfl: „Das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geplante Pflegekompetenzgesetz ist ein erster, aber wichtiger Schritt, um zu verhindern, dass in der Pflege älterer Menschen in absehbarer Zeit eine Unterversorgung ein tritt: Die permanent steigenden Kosten in der stationären Altenpflege überfordern die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen; der sich abzeichnende Fachkräftemangel führt schon jetzt dazu, dass in Altenheimen Abteilungen geschlossen werden müssen; Tagespflege-, Nachtpflege- und Kurzzeitpflegeplätze, die der Entlastung der pflegenden Angehörigen dienen sollen, sind Mangelware – leider auch in Bayern.“„Das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geplante Pflegekompetenzgesetz ist ein erster, aber wichtiger Schritt, um zu verhindern, dass in der Pflege älterer Menschen in absehbarer Zeit eine Unterversorgung ein tritt: Die permanent steigenden Kosten in der stationären Altenpflege überfordern die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen; der sich abzeichnende Fachkräftemangel führt schon jetzt dazu, dass in Altenheimen Abteilungen geschlossen werden müssen; Tagespflege-, Nachtpflege- und Kurzzeitpflegeplätze, die der Entlastung der pflegenden Angehörigen dienen sollen, sind Mangelware – leider auch in Bayern.“

Wie dramatisch der Fachkräftemangel sein wird, zeigt sich, wenn man die Zahl der Pflegekräfte, die in Ruhestand gehen wird, der Zahl der in den Beruf Einmündenden gegenüberstellt. In Bayern gehen bereits 2030 mehr Pflegefachkräfte in Rente (4.036) als in das Berufsleben eintreten (3.844) [Quelle: DAK-Pflegereport 2024 & AGP].

Die sich abzeichnende Lücke kann nur geschlossen werden, wenn der Altenpflegeberuf attraktiver gestaltet wird. Dazu ist es beispielsweise nötig, dass den Fachkräften auf gesetzlicher Grundlage mehr Kompetenzen eingeräumt werden, ein veralteter Führungsstil in den Einrichtungen ad acta gelegt wird und den professionell Pflegenden sichere Erholungsräume und Planbarkeit im Privaten zugestanden werden.
Soweit es um die Unterbringungsformen in der Langzeitpflege geht, ist Kreativität gefordert. „Die Politik muss verstärkt alternative Wohnformen in das Finanzierungssystem der Pflegeversicherung integrieren. Wir brauchen Wohnformen, die nicht von den Einrichtungsträgern dominiert werden. Wir brauchen vielmehr Wohnformen, die von den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen, den Mitarbeitenden und von den Kommunen mitgestaltet werden. Das hebt die Lebensqualität der Bewohner und Bewohnerinnen, ist demokratisch und hilft Kosten sparen“, so Franz Wölfl. Die Idee von Karl Lauterbach, das stambulante Konzept in der geplanten Pflegereform zu verankern, fällt in diese Kategorie neuer Wohnformen und verdient Zustimmung, so Wölfl weiter.
Aber auch der Freistaat Bayern ist gefordert. Nach dem Pflege-Versicherungsgesetz sind nämlich die Länder für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur verantwortlich. Die Bayerische Staatsregierung täte daher gut daran, einen raschen Ausbau der Plätze in der Tagespflege, in der Nachtpflege und in der Kurzzeitpflege zu initiieren. Die vielen Angehörigen, Bekannten und Freunde, die sich tagaus tagein in der häuslichen Pflege sieben Tage in der Woche, mitunter rund um die Uhr, engagieren, brauchen dringend eine weitere, und zwar signifikante Entlastung. Passiert insoweit nichts, droht die häusliche Pflege, die das Rückgrat der Pflegeversicherung bildet, wegzubrechen. 80 % der Pflegebedürftigen werden zu Hause von Familienangehörigen, Bekannten und Freunden gepflegt, und zwar entweder alleine oder in Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst. Dieses aufopferungsvolle Engagement verdient höchste Anerkennung, so Wölfl abschließend.
Die LandesSeniorenVertretung Bayern (LSVB) ist ein eingetragener Verein, der seit 40 Jahren politisch aktiv ist. Vereinszweck ist, auf Landesebene die berechtigten Interessen der älteren Bevölkerung wahrzunehmen. Wir stehen für Lebensqualität, Selbstbestimmung und Würde der älteren Generationen. Darüber hinaus engagieren wir uns für die Integration alter Menschen in allen Lebenslagen, wenden uns gegen alle Formen der Ausgrenzung oder Abwertung, fördern Initiativen und Aktivitäten Älterer durch „Hilfe zur Selbsthilfe“, unterstützen aktives Zusammenleben, lebenslanges Lernen sowie den Dialog und die Solidarität zwischen den Generationen.
Ende 2022 lebten in Bayern 2,8 Mio. Menschen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Das sind rd. 21 % der Gesamtbevölkerung. Ende 2042 werden es rd. 3,5 Mio. sein. Das entspricht rd. 25 % der Gesamtbevölkerung.


V.i.S.d.P.: Franz Wölfl, Postfach 4043, 84016 Landshut, Tel.: 0871 432 63, mobil: 0160 804 1069

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 13. Mai 2024

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